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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen IST

Hinweis: aktualisierte AGB
Wir haben unsere AGB auf den 1. Juli 2021 aktualisiert

Ein Unternehmen der Vantage Education Gruppe

Parteien, Anwendungsbereich, Grundsätze

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der IST AG („IST“), ein Unternehmen der Vantage Education Gruppe, und dem Studierenden. Die Schulen der Gruppe sind auf www.vantage.ch ersichtlich. Die AGB gelten bei sämtlichen Angeboten.

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Studierende wird per E-Mail oder Internet-Plattform über Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.

Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einem Lehrgang erfolgt mit unterzeichnetem Anmeldeformular oder online über die Webseite der entsprechenden Schule und ist für den gesamten Lehrgang verbindlich. Mit der Anmeldung bestätigt der Studierende, dass er die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist. Bei Lehrgängen, die sich an Minderjährige richten, ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter(s) erforderlich.

Der Bildungsvertrag kommt mit der Anmeldebestätigung durch die Schule zustande. Ausnahme: Bei einzelnen Lehrgängen bestehen Zulassungsbedingungen (z.B. bisherige Ausbildung, Berufserfahrung). Die Details sind der Ausschreibung bzw. Wegleitung des entsprechenden Lehrgangs zu entnehmen. Bei solchen Lehrgängen mit Zulassungsbedingungen kommt der Bildungsvertrag erst zustande, wenn der Studierende den Nachweis erbracht hat, dass die Bedingungen erfüllt sind. Eine provisorische Aufnahme „sur Dossier“ bleibt vorbehalten.

Widerruf der Anmeldung

Innert 5 Arbeitstagen nach Vertragsabschluss kann die Anmeldung ohne Kostenfolge und ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief widerrufen werden. Ein Widerruf ist jedoch nur zulässig, sofern dieser bis 30 Tage vor Start eines Lehrganges (= erster geplanter Unterrichtstag) bei der Schule eintrifft. In den letzten 30 Tagen vor Beginn eines Lehrgangs ist ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen, und es werden die Einschreibegebühr und die gesamten Kosten für die erste Periode des Lehrganges (Quartal, Semester) fällig.

Vertragsbestandteile

Diese AGB sowie die auf den Lehrgang anwendbare Ausschreibung, Wegleitung und Qualifikations- sowie sonstigen Reglemente, Promotionsordnungen und die am Schulstandort geltende Hausordnung bilden in der jeweils aktuellen Fassung einen integrierenden Bestandteil des Bildungsvertrags. Die in diesen Dokumenten enthaltenen Regelungen gehen im Falle von allfälligen Widersprüchen den AGB vor. Im Übrigen gelten die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR).

Absage eines Lehrgangs

IST kann bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn einen Lehrgang absagen. Bereits bezahlte Gebühren werden bei einer Absage vollumfänglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Kosten und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zum Lehrgang verpflichtet den Studierenden zur Zahlung der Einschreibe- und Lehrgangsgebühr gemäss in der Anmeldung gewähltem Zahlungsmodell. Die Einschreibegebühr wird nach Ablauf der Widerrufsfrist von 5 Arbeitstagen fällig. Die Lehrgangsgebühr ist vor dem Lehrgangsstart zu überweisen. Sollte der Studierende seinen festen Wohnsitz im Ausland haben sind die Lehrgangsgebühren zwingend in jedem Fall vor dem Lehrgangsbeginn oder Semesterstart zu überweisen.

Zusätzliche Kosten gemäss Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs und für besondere Aktivitäten (z.B. Studienreisen, Exkursionen, etc.) bleiben vorbehalten. Die Kosten für Lehrmittel sind im nachfolgenden Abschnitt geregelt. Bei vereinbarten Ratenzahlungen ist ein Zuschlag von CHF 15.– pro Monat geschuldet.

Nach erfolgter Mahnung ist ein Verzugszins von 5% sowie ein Administrationszuschlag von CHF 20 geschuldet. IST behält sich vor, bei ausstehenden Zahlungen, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren, dem Studierenden den Zugang zum Unterricht zu verweigern.

Grundsätzlich berechtigen Dispensationen nicht zu einer Reduktion der Lehrgangsgebühren. Die Lehrmittel sind, wo nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren inbegriffen. Weitere zusätzliche Kosten entnehmen Sie bitte der Ausschreibung des entsprechenden Lehrgangs.

Lehrmittel

Lehrmittel sind, wenn nicht anders erwähnt, nicht in den Lehrgangsgebühren enthalten. Die Kosten für Lehrmittel werden in der Ausschreibung als Pauschale für den gesamten Lehrgang angegeben und in Teilbeträgen in Rechnung gestellt. Änderungen der Lehrmittelpauschale bleiben vorbehalten. Die Rückgabe einzelner Lehrmittel (z.B. wegen Nichtgebrauchs) und eine damit verbundene Preisreduktion ist ausgeschlossen.

Kantons-/Bundesbeiträge

Für diverse Lehrgänge richten Kantone oder Bund Fördergelder aus. Die Details sind der Ausschreibung des Lehrgangs zu entnehmen. Die Studierenden profitieren damit von reduzierten Lehrgangsgebühren, falls sie die Bedingungen dafür erfüllen und die benötigten Dokumente fristgerecht einreichen. Eine Änderung der Förderbeiträge bleibt vorbehalten.

Wird dem Studierenden aufgrund eines in Aussicht gestellten Förderbeitrags nur reduzierte Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt und in der Folge der Lehrgang nicht zu Ende geführt oder der Förderbeitrag nicht gewährt, so ist der Studierende verpflichtet, die Differenz innert 30 Tagen zu bezahlen. Dies gilt auch bei Ausbildungsabbruch oder Ausschluss.

Programm-/Preisänderungen

Programmänderungen – insbesondere auch bei Änderung der Vorgaben Dritter wie Prüfungskommissionen, Trägerverbände o.ä. – sind jederzeit möglich, sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses erhalten bleibt. Insbesondere bleibt IST vorbehalten, auch während eines laufenden Studiengangs Anpassungen vorzunehmen (z.B. Dozentenwechsel, Wechsel von Präsenz- zu Fernunterricht [und umgekehrt], Selbststudium [„blended Learning“], Änderung des Durchführungsortes, Wechsel des Zeitmodells, Änderung der Lehrkonzepte etc.).

Auch Preisänderungen sind jederzeit möglich. Preisänderungen werden dem Studierenden so mitgeteilt, dass er gegebenenfalls das ordentliche Kündigungsrecht gemäss Abschnitt „Kündigung“ per Quartals-/Semester ausüben kann.

Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit

Der Studierende nimmt zur Kenntnis, dass der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit bei IST einen hohen Stellenwert hat und für die Erreichung der Unterrichtsziele unabdingbar ist. Dies gilt insbesondere bezüglich Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts, Zeiteinteilung und Prüfungsvorbereitung etc.

Kündigung

Die Kündigung eines Lehrgangs kann nur auf ein Quartals- bzw. Semesterende erfolgen, wobei sämtliche Gebühren für das betreffende Quartal/Semester/ geschuldet sind. Der letzte mögliche Kündigungszeitpunkt ist jeweils 6 Wochen vor Quartals-/Semesterende (gemäss publiziertem Stundenplan). Die Kündigung hat mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Massgebend für die Fristwahrung ist das Datum des Eintreffens der Kündigung.

Bei einer verspäteten Kündigung verlängern sich die Laufzeit des Vertrages und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten um ein weiteres Quartal/Semester.

Ausserordentliche Kündigung

Können Studierende aufgrund schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit einen Lehrgang nachweislich nicht antreten bzw. nicht weiter besuchen, so wird die Lehrgangsgebühr per Stichtag des Ereignisfalls bzw. per Datum des letzten Unterrichtsbesuchs saldiert, und der Bildungsvertrag ausserterminlich aufgelöst. Tritt ein solcher Härtefall ein, ist umgehend die Schulleitung am entsprechenden Standort zu kontaktieren. Unabdingbare Voraussetzung für eine ausserterminliche Auflösung bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall ist ein Arztzeugnis mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit für den gesamten relevanten Zeitraum.

In allen anderen Fällen (Abwesenheiten vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung usw.) besteht weder ein Anspruch auf Reduktion der Lehrgangsgebühr noch auf eine ausserordentliche Austrittsregelung.

Ausschluss

IST ist berechtigt im Falle grober Verstösse des Studierenden gegen gesetzliche, vertragliche oder reglementarische Verpflichtungen oder gegen die Hausordnung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In einem solchen Fall bleiben sämtliche Gebühren bis zum Zeitpunkt geschuldet, zu welchem der Vertrag hätte ordentlich gekündigt werden können. Der Studierende hat IST überdies sämtliche entstandenen Schäden zu ersetzen.

Versicherungen

Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache des Studierenden. IST lehnt jegliche Haftung ab. IST haftet insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Gegenstände.

Datenschutz

Die Bearbeitung persönlicher Daten durch IST erfolgt nach den Vorgaben des Datenschutzgesetzes. Mit der Anmeldung erklärt sich der Studierende einverstanden, dass IST die Daten (Personendaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsmoral usw.) für Administration, Marketing, Werbung usw. speichern und verwenden kann. Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation, z.B. als Klassenliste, veröffentlicht und im Rahmen des Schulbetriebes weitergegeben werden (z.B. für Bücherbestellungen). Der Studierende hat jederzeit das Recht, Werbung von IST abzulehnen. Der Studierende erklärt sich weiter damit einverstanden, dass IST in Schulungsräumen und an schulrelevanten Veranstaltungen gemachte Fotos oder Videos sowie die Namen und Vornamen im Internet sowie insbesondere in sozialen Medien während der Dauer des Bildungsvertrags und fünf Jahre darüber hinaus entschädigungslos verwenden darf.

Gerichtsstand

Streitigkeiten zwischen Studierenden und IST werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am jeweiligen Schulstandort oder – nach Wahl der klagenden Partei – in Zürich 10 entschieden. IST hat zusätzlich das Recht, den Studierenden an dessen Wohnsitz einzuklagen.

Version vom 1. Juli 2021